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   OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15   

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OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15 (https://dejure.org/2016,51955)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 (https://dejure.org/2016,51955)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. November 2016 - 1 LA 231/15 (https://dejure.org/2016,51955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    StBO § 8 Abs 2; StBO § 29 Nr 2
    BremStaffelbauordnung; Festsetzung einer geschlossenen Bauweise - geschlossene Bauweise; Grenzabstand; Staffelbauordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 24.07.2013 - 1 B 118/13

    Reichweite von § 212a BauGB - bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Es ist inzwischen, nachdem die Klägerin in einem weiteren Eilverfahren erfolglos geblieben war (Beschluss des VG Bremen vom 21.5.2013 - 1 V 379/13; Beschluss des OVG Bremen vom 24.7.2013 - 1 B 118/13), errichtet worden.

    Zum einen hat der Senat in seinem Beschluss vom 24.7.2013 (Az. 1 B 118/13) bereits darauf hingewiesen, dass das genehmigte Vorhaben an der Seitengrenze des Grundstücks Falkenstraße liegt; in dem Beschluss wird auf die Rechtsprechung des Senats zur geschlossenen Bauweise bei Blockinnenbereichen Bezug ge- -5-.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062; B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist gegeben, wenn mit dem Zulassungsantrag ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062; B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106).
  • OVG Hamburg, 10.02.2012 - 2 Bs 245/11

    Anordnung einer geschlossenen Bauweise; rückwärtiges Grundstück

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Die Klägerin weist weiter zutreffend darauf hin, dass die geschlossene Bauweise grundsätzlich auf den seitlichen Grenzabstand der Grundstücke bezogen ist (vgl. etwa OVG Hamburg, B. v. 10.2.2012 - 2 Bs 245/11 - NordÖR 2012, 402).
  • OVG Bremen, 01.03.1989 - 1 B 5/89

    Bebauungsplan: Festsetzung über Grundflächenzahl nachbarschützend?

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    nommen (OVG Bremen, B. v. 1.3.1989 - 1 B 5/89 - NVwZ-RR 1990, 293).
  • OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87

    Sofortiger Vollzug der Untersagung von Bauarbeiten; Stillegung unzulässiger

    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Der Bebauungsplan Nr. 106 setzt parzellenscharf die unterschiedlichen Baustaffeln fest, und zwar auch durch Festsetzung von Baulinien, bei denen es sich nach der Terminologie der Baunutzungsverordnung um Baugrenzen handelt (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47, S. 256).
  • VG Bremen, 09.09.2015 - 1 K 318/13
    Auszug aus OVG Bremen, 29.11.2016 - 1 LA 231/15
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 LA 231/15 (VG: 1 K 318/13).
  • OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15

    Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, [...]; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, [...]; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

    Letztlich haben Nachbarn im Widerspruchsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren die Gelegenheit zur Äußerung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 ME 64/20 - vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -).
  • OVG Bremen, 22.05.2017 - 1 LA 308/15

    Altmetallhandel im Gewerbegebiet - Altmetallhandel; Gewerbegebiet

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. nur: OVG Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 29.11.2016 - 1 LA 231/15 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
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